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Verkehrsbetriebe verbannen E-Scooter aus Bus und Bahn

Elektrische Tretroller sind seit Jahren als praktisches Fortbewegungsmittel beliebt. Doch in Busse und Straßenbahnen dürfen die Kleinstfahrzeuge nun oftmals nicht mehr mitgenommen werden.
E-Tretroller
Ein Mann fährt mit einem E-Scooter auf der Straße. © Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Auch in Bayern werden aus Sicherheitsgründen nach und nach elektrische Tretroller aus Bussen, Trambahnen und U-Bahnen verbannt. Im Bereich der Münchner Verkehrsgesellschaft trat am Dienstag ein entsprechendes Verbot in Kraft. Der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund untersagt die Mitnahme der E-Scooter ab dem kommenden Montag, in Nürnberg ist ein Verbot in Vorbereitung. Hintergrund ist das Brandrisiko durch die Roller. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hatte im Februar empfohlen, den Kunden nicht mehr die Mitnahme von E-Tretrollern zu gestatten.

«Bei dem Mitnahmeverbot steht die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals im Mittelpunkt», berichtete Jürgen Fergg von den Augsburger Stadtwerken. Der VDV hatte darauf verwiesen, dass die in den Tretrollern verbauten Akkus bislang keinem ausreichenden Sicherheitsstandard unterliegen. Daher gebe es ein erhöhtes Risiko von Akku-Bränden oder Explosionen. Entsprechende Fälle habe es unter anderem in London, Barcelona und Madrid im Öffentlichen Nahverkehr gegeben.

«Das wird bei uns auch kommen», sagte Elisabeth Seitzinger von der Verkehrs-Aktiengesellschaft in Nürnberg zum Mitnahmeverbot. Das Verbot müsse noch durch die Gremien, es könnte dann voraussichtlich zum Monatsende in Kraft treten. In anderen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Regelungen. So hatten in Nordrhein-Westfalen die Verkehrsbetriebe der größten Städte bereits zum 1. März ein Verbot umgesetzt.

E-Fahrräder, elektrische Rollstühle und Seniorenmobile sind nicht von der Maßnahme betroffen. Diese Fahrzeuge erfüllten höhere Sicherheitsstandards, betonten die Nahverkehrsbetriebe. Stadtwerkesprecher Fergg sagte, die E-Scooter könnten wieder zugelassen werden, wenn deren Hersteller künftig auch diese Anforderungen erfüllten.

© dpa
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